Version 1.2 | 10. September 2026 | Deutsche Vertragsfassung | Prüfentwurf, noch nicht in Kraft
1. Geltung
Diese Richtlinie ergänzt die AGB und Produktbedingungen für bestellte Leistungen. Kunden instruieren ihre berechtigten Benutzer und beachten konkret anwendbares Recht.
2. Rechtmässige Nutzung
Untersagt sind rechtswidrige Inhalte, Verletzungen fremder Rechte, Betrug, unerlaubte Massenwerbung und die Umgehung konkret vereinbarter rechtmässiger Lizenzgrenzen. Es gilt keine pauschale Pflicht zum Erwerb einer Plattformlizenz für jede Person, die lediglich einen Bericht erhält. Massgeblich sind die tatsächlichen Plattformbedingungen und die definierte App-Metrik.
3. Sicherheit
Unbefugter Zugriff, Schadsoftware, vorsätzliche Störung und Zugriff auf fremde Kundendaten sind untersagt. Sicherheitstests werden vorab hinsichtlich Umfang, Zeitpunkt und Plattformrechten abgestimmt; berechtigte Tests der eigenen Umgebung werden nicht ohne sachlichen Grund verweigert. Gutgläubige Meldungen von Sicherheitslücken sind willkommen.
4. Daten
Der Kunde stellt nur Daten bereit, deren Bearbeitung zulässig und vereinbart ist. Besonders schützenswerte Daten und Zahlungsinformationen benötigen die im Auftragsbearbeitungsvertrag und der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Schutzmassnahmen. Acunomic trägt weiterhin Verantwortung für eigene Bearbeitungen.
5. Automatisierung und Komponenten
Vereinbarte APIs, Integrationen und technische Konten dürfen innerhalb dokumentierter Grenzen genutzt werden. Unvereinbarte Belastung oder Umgehung von Sicherheitsmassnahmen ist untersagt. Automatisierung wird nicht allein wegen der Verwendung eines Browsers als rechtswidrig bezeichnet. Zwingende Rechte und offene Lizenzen bleiben vorbehalten. Plattformübergreifende Komponenten werden anhand ihrer konkreten Lizenzen geprüft.
6. Meldung und Massnahmen
Erkannte wesentliche Verstösse werden unverzüglich gemeldet. Acunomic begrenzt Massnahmen auf betroffene Zugänge und die erforderliche Dauer, informiert soweit möglich vorab und ermöglicht Abhilfe. Eine zweite geringfügige Verletzung rechtfertigt nicht automatisch sofortige Kündigung. Sperre, Kündigung und nachgewiesene Ersatzansprüche richten sich nach den AGB. Eine Freistellung von behördlichen Bussen wird nicht vereinbart.
7. Änderungen
Es gilt AGB Ziffer 16. Veröffentlichung allein verändert bestehende Vereinbarungen nicht. Massgeblich ist die deutsche Fassung.
Änderungsvermerk
Version 1.2: verhältnismässige Massnahmen, konkrete Plattformrechte und keine automatische Kündigung bei Wiederholung.