Anlage 1: App-Abonnement und Lizenz
Version 1.2 | 10. September 2026 | Deutsche Vertragsfassung | Prüfentwurf, noch nicht in Kraft
1. Geltung und Produkt
Diese Anlage gilt für bestellte Acunomic-Anwendungen. Ergänzend gelten die AGB unter Allgemeine Geschäftsbedingungen. Das Angebot bezeichnet Anwendung, Funktionen, Plattform, Edition, unterstützte Versionen, Umgebungen und Lizenz. Individuelle Zusagen werden nicht durch einen später geänderten Katalog reduziert.
2. Plattformvoraussetzungen
NetSuite-Anwendungen benötigen die im Angebot bezeichneten Plattformrechte. Odoo-Module werden für ausdrücklich bezeichnete Odoo.sh- oder selbst gehostete Installationen angeboten, gegebenenfalls Community oder Enterprise. Individuelle serverseitige Zusatzmodule werden nicht als auf Odoo Online installierbar zugesagt. Die Plattformrechte folgen dem tatsächlichen Lizenzmodell; eine Community-Installation benötigt nicht allein wegen dieser Anlage ein kostenpflichtiges Odoo-Abonnement. Acunomic benennt eigene Hosting- oder Betriebsleistungen gesondert. Aussagen über Oracle-Rechte oder Haftung richten sich nach den tatsächlich anwendbaren Verträgen; es wird kein pauschaler Ausschluss sämtlicher Ansprüche gegen Plattformanbieter erklärt.
3. Nutzungsrechte
3.1 Lizenzmodell. Das Angebot bezeichnet, ob die Lizenz zeitlich auf die bezahlte Laufzeit beschränkt oder für die bezeichnete Version dauerhaft erteilt wird. Bei einer dauerhaften Lizenz erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein nicht ausschliessliches Recht zur internen Nutzung, Bereitstellung und zulässigen Änderung dieser Version in den bestellten Umgebungen. Eine dauerhafte Lizenz umfasst keine Updates, neue Hauptversionen, Wartung, Hosting oder zusätzliche Umgebungen, soweit das Angebot dies nicht ausdrücklich bestimmt. Bei einer Laufzeitlizenz endet das Nutzungsrecht mit dem Abonnement. Mitarbeiter, beauftragte Dienstleister und bezeichnete Konzerngesellschaften dürfen im vereinbarten Umfang zugreifen. Eine Nutzung für externe Dritte oder als eigener Managed Service bedarf ausdrücklicher Vereinbarung.
3.2 Metrik. Das Angebot definiert gezählte Benutzer, Instanzen, Gesellschaften oder Transaktionen, erlaubte technische Konten, Schnittstellen und allfällige indirekte Nutzung anhand verständlicher Beispiele. Nicht jede Person, die einen Export erhält, gilt automatisch als lizenzpflichtiger Benutzer. Eine zusätzliche Vergütung setzt eine vereinbarte Metrik und einen mitgeteilten Preis voraus.
3.3 Prüfung. Eine Nutzungsprüfung erfolgt grundsätzlich höchstens jährlich mit mindestens 14 Tagen Vorankündigung, anhand erforderlicher Nutzungsdaten und ohne unnötigen Zugriff auf Geschäftsinhalte. Festgestellte Mehrnutzung wird nachvollziehbar belegt und zu den vereinbarten Preisen abgerechnet. Datenschutz und Betriebsablauf bleiben geschützt.
3.4 Gesetz und offene Lizenzen. Zwingende Nutzungs- und Interoperabilitätsrechte sowie Rechte aus Open-Source-Lizenzen bleiben uneingeschränkt bestehen. Beschränkungen dieser Anlage gelten nicht entgegen solchen Rechten.
4. Komponenten und Plattformbedingungen
Je Liefergegenstand werden Lizenz, Drittkomponenten und konkret erforderliche Plattformbedingungen dokumentiert und vor Bestellung zugänglich gemacht. Acunomic prüft die Kompatibilität der tatsächlich eingesetzten Komponenten. Es gibt keine pauschale Behauptung, sämtliche Odoo- und NetSuite-Komponenten seien inkompatibel. Eine Übertragung zwischen Plattformen ist nur durch konkret anwendbare Rechte eingeschränkt. Erforderliche Lizenztexte, Hinweise und Quellcodeangebote werden mitgeliefert; ein gesetzlich oder lizenzrechtlich geschuldeter Quellcodezugang ist nicht von einer Zusatzgebühr abhängig.
5. Vergütung und Laufzeit
Es gelten Angebot und AGB, Ziffern 5 und 6. Mehrmengen, technische Konten und Zusatzumgebungen werden vor Berechnung ausgewiesen. Mengenreduzierungen wirken zum nächsten vereinbarten Verlängerungstermin. Automatische Verlängerungen müssen ausdrücklich angenommen sein.
6. Plattformbezogene Mitwirkung
Der Kunde hält seine tatsächlich erforderlichen Plattformrechte ein. Acunomic hält die für ihre Leistungen erforderlichen Entwicklungs- und Vertriebsrechte aufrecht und meldet wesentliche Änderungen unverzüglich. Prüfungen, Änderungen oder Deinstallationen in Kundensystemen benötigen eine vertragliche Grundlage, angemessene Vorankündigung und Datensicherung; dringende gesetzliche oder Sicherheitsmassnahmen bleiben vorbehalten. Verlust von Rechten durch Acunomics eigene Pflichtverletzung ist kein automatischer Entlastungsgrund.
7. Updates und Kompatibilität
Das Abonnement enthält Korrekturen eigener wesentlicher Mängel und bereitgestellte Sicherheitskorrekturen für die ausdrücklich unterstützten App-Versionen. Persönlicher Anwendungssupport, neue Hauptversionen und Kundenmigrationen sind nur im bestellten Umfang enthalten. Die Supportanlage grenzt diese Leistungen ab. Während einer Laufzeit werden zugesagte wesentliche Funktionen nicht ohne Zustimmung reduziert; zwingende Anpassungen und Rechte bei Verschlechterung richten sich nach AGB Ziffer 16.
8. Vertragsende
Zeitlich begrenzte proprietäre Nutzungsrechte enden mit dem Abonnement. Gesetzliche und Open-Source-Rechte sowie die dauerhafte Lizenz an bezahlten kundenspezifischen Ergebnissen nach der Projektanlage, Ziffer 7.3, bleiben bestehen. Vor Deaktivierung oder Deinstallation werden abhängige Datenstrukturen geprüft, Sicherung und Export abgestimmt und erforderliche Daten herausgegeben. Eine Deinstallation wird nicht pauschal als datenverlustfrei zugesichert. Vereinbarte Übergangsrechte bleiben gewahrt. Zusatzhilfe bedarf eines Angebots; gesetzlich kostenlose Wechselhilfe wird nicht berechnet.
Änderungsvermerk
Version 1.2: deutsche Vorrangfassung; konkrete Plattform- und Lizenzabgrenzung; korrekte dauerhafte Nutzungsrechte; keine pauschale indirekte Benutzerlizenzierung.
Anlage 2: Projekt- und Beratungsleistungen
Version 1.2 | 10. September 2026 | Deutsche Vertragsfassung | Prüfentwurf, noch nicht in Kraft
1. Leistungsbeschreibung
Diese Anlage ergänzt die AGB für Implementierung, Migration, Entwicklung, Integration, Schulung und Beratung. Vor Beginn werden Umfang, Liefergegenstände, Annahmen, Verantwortlichkeiten, Termine, Preise und Abnahmekriterien in einer beidseitig angenommenen Leistungsbeschreibung festgelegt. Beratungsleistungen schulden fachgerechtes Tätigwerden; ausdrücklich vereinbarte abnahmefähige Ergebnisse schulden den beschriebenen Erfolg. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach der tatsächlichen Leistung.
2. Abrechnung
Aufwand wird zu vereinbarten Sätzen und Zeiteinheiten mit nachvollziehbarem Tätigkeitsnachweis abgerechnet. Festpreise gelten für den festgelegten Umfang. Spesen und Reisezeit werden nur nach vorgängig vereinbarter Grundlage berechnet. Acunomic informiert spätestens bei 80 Prozent eines vereinbarten Budgets; ein Kostendach darf ohne ausdrückliche Freigabe nicht überschritten werden. Fehlt eine Vereinbarung zu Reisekosten oder Stillstand, entsteht keine pauschale Zusatzgebühr. Festpreise werden während des Auftrags nicht einseitig erhöht.
3. Zusammenarbeit
Acunomic stellt geeignetes Personal und berichtet vereinbarungsgemäss. Der Kunde stellt Daten, Testzugänge und berechtigte Ansprechpartner bereit. Datenbereinigung oder besondere Validierungen werden ausdrücklich zugeordnet. Acunomic weist auf erkennbare relevante Probleme hin. Verzögerungen und Zusatzkosten richten sich nach AGB Ziffer 4. Die Wahl einer kleinen Projektpauschale ersetzt keine notwendige Datensicherung oder sichere Testplanung.
4. Abnahme
4.1 Verfahren. Nur ausdrücklich abnahmepflichtige Ergebnisse werden abgenommen. Acunomic meldet die Prüfbereitschaft mit den vereinbarten Kriterien, erforderlichen Unterlagen und bekannten Mängeln. Der Kunde prüft innert zehn Geschäftstagen und erklärt Abnahme oder beschreibt wesentliche Abweichungen.
4.2 Nachbesserung. Acunomic behebt relevante Mängel innerhalb angemessener abgestimmter Frist. Für eine Nachprüfung stehen mindestens fünf Geschäftstage zur Verfügung; durch die Korrektur verursachte neue Fehler können ebenfalls beanstandet werden. Geringfügige Mängel hindern die Abnahme nicht, werden aber dokumentiert und behoben.
4.3 Ausbleibende Antwort. Schweigt der Kunde, setzt Acunomic eine weitere angemessene Frist von mindestens fünf Geschäftstagen und weist ausdrücklich auf die Abnahmefolge hin. Erst deren ungenutzter Ablauf kann als Abnahme gelten, soweit rechtlich zulässig. Produktiver Betrieb allein gilt nicht als vorbehaltlose Abnahme, insbesondere bei vereinbartem Pilotbetrieb oder bekannten Mängeln. Verdeckte Mängel bleiben vorbehalten.
4.4 Scheitern. Nach erfolgloser angemessener Nachbesserung kann der Kunde mindern oder bei wesentlicher Abweichung den betroffenen Teil beenden und dessen nicht vertragsgemäss verdiente Vergütung zurückverlangen. Zwingende Rechte und Schadenersatz nach AGB Ziffer 13 bleiben bestehen.
5. Änderungsaufträge
Änderungen werden mit Auswirkung auf Umfang, Preis, Budget, Termine und Abhängigkeiten dokumentiert. Die benannten berechtigten Personen beider Parteien müssen ausdrücklich zustimmen; E-Mail genügt, soweit keine zwingende Form gilt. Unbestellte Arbeit wird nicht nachträglich einseitig berechnet. Dringende Arbeit darf erst nach dokumentierter Freigabe von Umfang und Kostenrahmen beginnen. Bis zur Einigung wird der unveränderte, noch ausführbare Auftrag fortgeführt.
6. Mängel und Fristen
Erkannte Mängel sind ohne unnötigen Aufschub nach Entdeckung nachvollziehbar mitzuteilen; gesetzliche Prüf- und Rügepflichten bei Werkleistungen bleiben vorbehalten. Es gilt keine pauschale Verwirkung 60 Tage nach Leistung und keine künstliche Umbenennung gesetzlicher Verjährung in Verwirkung. Die gesetzlichen Fristen gelten, soweit nicht wirksam und ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Mängelrechte der AGB Ziffer 11 bleiben bestehen. Spätere Änderungen durch Dritte entlasten nur im nachgewiesenen ursächlichen Umfang und nicht hinsichtlich ursprünglicher Mängel.
7. Arbeitsergebnisse und Rechte
7.1 Kundenmaterial. Daten und bestehende Materialien des Kunden bleiben diesem zugeordnet.
7.2 Wiederverwendbare Bestandteile. Anwendungen, Bibliotheken und allgemeine Werkzeuge Acunomics bleiben deren Eigentum. Im Angebot wird bezeichnet, welche Bestandteile weiter lizenzpflichtig sind. Die blosse Bezeichnung als wiederverwendbar darf ausdrücklich zugesagte Kundenrechte nicht entziehen.
7.3 Dauerhafte Lizenz. Nach vollständiger Zahlung der dem jeweiligen Ergebnis zugeordneten Vergütung erhält der Kunde an spezifisch für ihn entwickelten Konfigurationen, Skripten, Berichten, Mappings und Dokumentationen eine zeitlich unbeschränkte, unwiderrufliche, weltweite, nicht ausschliessliche, abgegoltene Lizenz zur internen Nutzung, Vervielfältigung und Änderung, auch durch zur Vertraulichkeit verpflichtete Dienstleister. Ein Weitervertrieb als eigenes Produkt ist ohne Vereinbarung nicht gestattet; weitergehende Open-Source-Rechte bleiben bestehen. Unbestritten bezahlte Ergebnisse werden nicht wegen eines anderen streitigen Rechnungsteils zurückgehalten.
7.4 Übergabe. Die einmalige Lieferung dieser Ergebnisse in Quellcode- oder exportierbarer Konfigurationsform mit notwendiger Wartungsdokumentation ist enthalten und erfolgt spätestens bei Beendigung. Acunomic deaktiviert bezahlte kundenspezifische Ergebnisse nicht nachträglich. Technische Abhängigkeiten von einer auslaufenden App-Lizenz werden vor Bestellung erklärt; eine eigenständige Lauffähigkeit ohne diese Komponenten wird nur bei Vereinbarung zugesagt.
8. Personal und Vertraulichkeit
Acunomic darf für andere Kunden tätig sein, einschliesslich Wettbewerbern, unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit. Die Personalregel der AGB Ziffer 19 gilt; eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.
9. Beendigung
Soweit Auftragsrecht anwendbar ist, kann jede Partei den Auftrag nach Art. 404 OR jederzeit beenden. Ein gesetzlicher Ersatz wegen Beendigung zur Unzeit bleibt vorbehalten; es besteht keine pauschale Pflicht zur Zahlung sämtlicher künftiger Honorare. Für andere laufende Leistungen nach Aufwand gilt, soweit rechtlich zulässig, eine Frist von 30 Tagen. Bei Werkleistungen richten sich vorzeitige Beendigung und Abrechnung nach dem anwendbaren Recht, insbesondere Art. 377 OR, soweit nicht wirksam anders vereinbart. Festpreis bedeutet nicht automatisch Unkündbarkeit. Erbrachte Arbeit wird übergeben und mit erspartem Aufwand, anderweitigem Erwerb und bereits geleisteten Zahlungen sachgerecht abgerechnet. Gesetzlich geschuldete Herausgabe wird nicht von einem Rechtsverzicht abhängig gemacht.
Änderungsvermerk
Version 1.2: Vertragsarten und Art. 404 OR berücksichtigt; keine 60-Tage-Verwirkung; einheitliche Änderungsfreigabe; dauerhafte Rechte in Ziffer 7.3.
Anlage 4: Banking Hub
Version 1.2 | 10. September 2026 | Deutsche Vertragsfassung | Prüfentwurf, noch nicht in Kraft
1. Gegenstand und Abgrenzung
Diese Anlage gilt für einen bestellten Acunomic Banking Hub für die im Angebot bezeichnete ERP-Plattform, Bankverbindung, Bankenschnittstelle, Gesellschaft und Umgebung. Der Banking Hub unterstützt Datenübernahme, Zahlungsaufbereitung, Statusverarbeitung, Abstimmung und die vereinbarten Automatisierungen. Geschuldet sind nur die im Angebot und Serviceblatt bezeichneten Banken, Formate, Funktionen und Versionen.
Acunomic ist keine Bank, kein Zahlungsinstitut, kein Betreiber des Bankkontos und kein Bevollmächtigter zur Freigabe oder Ausführung von Zahlungen, sofern dies nicht in einer ausdrücklich angenommenen Individualvereinbarung anders geregelt ist. Der Bankvertrag, die Bankbedingungen und die Annahme oder Ablehnung einer Bank gehen der technischen Darstellung im Banking Hub vor. Der Banking Hub erteilt keine Rechts-, Steuer- oder Zahlungsverkehrsberatung.
2. Lizenz und Wartung
Die App-Anlage und das Angebot bestimmen das Lizenzmodell. Eine dauerhafte Lizenz gilt nur für die bezeichnete Version und gewährt keine automatische Wartung, neue Hauptversion, neue Bankanbindung, Migration oder Betriebsleistung. Ein zeitlich beschränktes Abonnement endet nach den AGB. Eigene Komponenten, Drittkomponenten und Open-Source-Bestandteile werden nach den anwendbaren Lizenzbedingungen behandelt.
Die Nutzung ist auf die bestellten Gesellschaften, Umgebungen und internen Geschäftsprozesse beschränkt. Mitarbeiter und beauftragte Dienstleister dürfen im erforderlichen Umfang zugreifen, wenn sie angemessen verpflichtet sind. Eine Nutzung für Dritte, Weiterverkauf oder Betrieb eines Zahlungsdienstes für Dritte bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
3. Zahlungsaufträge und Freigaben
Der Kunde prüft vor jeder Freigabe insbesondere Zahlungsempfänger, Konto, Betrag, Währung, Fälligkeit, Referenz, Berechtigung und gesetzliche Zulässigkeit. Der Kunde richtet Freigaben, Vier-Augen-Regeln und Bankberechtigungen selbst ein und hält sie aktuell. Eine technische Erstellung, Übermittlung oder Anzeige ist keine Zahlungsausführung und keine Bestätigung des Zahlungserfolgs.
Acunomic darf technische Plausibilitätsprüfungen, Warnungen und Duplikaterkennung nach dem vereinbarten Funktionsumfang bereitstellen. Diese ersetzen keine Prüfung oder Freigabe des Kunden. Unklare, doppelte, zurückgewiesene oder verspätete Aufträge werden nicht als erfolgreich ausgeführt behandelt. Der Kunde klärt den Status mit der Bank und führt erforderliche Korrekturen oder Rückfragen durch.
4. Datenfluss und Abstimmung
Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmässigkeit der Quelldaten verantwortlich. Acunomic dokumentiert die vereinbarten Feldzuordnungen und meldet erkennbare technische Unstimmigkeiten. Die fachliche Zuordnung, Verbuchung, Genehmigung und endgültige Abstimmung bleiben beim Kunden, soweit das Angebot keine konkrete automatisierte Prüfung zusagt.
Bank- oder ERP-Ausfälle, veraltete Zugangsdaten, gesperrte Zertifikate, unvollständige Stammdaten, Änderungen eines Drittanbieters und vom Kunden vorgenommene nicht vereinbarte Änderungen können Datenflüsse unterbrechen. Acunomic unterstützt die Diagnose im bestellten Umfang; eine ununterbrochene Bankverfügbarkeit oder eine Annahme jedes Auftrags wird nicht zugesichert.
5. Zugangsdaten und Sicherheit
Der Kunde stellt gültige Bank-, ERP- und API-Berechtigungen bereit, verwaltet privilegierte Benutzer und meldet Verlust, Missbrauch oder Sperrung unverzüglich. Geheimnisse werden nicht über ungesicherte Kanäle geteilt. Acunomic verwendet Zugangsdaten nur für die vereinbarte Leistung und nach den dokumentierten Rollen. Notfallzugriffe, Protokollierung, Zertifikatswechsel, Sicherungen und Wiederherstellung richten sich nach Angebot, DPA und Serviceblatt.
6. Datenschutz und regulatorische Abgrenzung
Personendaten, Zahlungsdaten und Bankinformationen werden nach dem Auftragsbearbeitungsvertrag und dessen ausgefüllten Anhängen bearbeitet. Tatsächliche Empfänger, Speicher- und Fernzugriffsländer sowie Sicherheitsmassnahmen werden vor Beginn dokumentiert. Der Kunde bleibt für seine gesetzlichen Pflichten, seine Kundeninformation, Aufbewahrung, Freigabeprozesse und Meldungen verantwortlich.
Die Parteien prüfen vor Einsatz, ob eine konkrete Ausgestaltung bewilligungs- oder aufsichtsrechtliche Folgen hat. Diese Anlage überträgt Acunomic keine Verfügungsmacht über fremde Vermögenswerte und begründet keine Vertretungsmacht für den Kunden.
7. Support, Änderungen und Haftung
Support, Wartungsfenster, Reaktionszeiten, unterstützte Banken und Verfügbarkeitsziele stehen nur im ausdrücklich angenommenen Serviceblatt. Bank- oder ERP-Änderungen werden nach Möglichkeit angekündigt und als Kompatibilitätsprüfung, Anpassung oder neues Projekt eingeordnet. Ungeprüfte Zusagen zu jeder Bank, jedem Format oder jeder künftigen Version bestehen nicht.
Für Schadenersatz gilt ausschliesslich die feste gemeinsame Gesamthaftungsobergrenze von CHF 100'000 nach AGB Ziffer 13. Sie wird durch Bank-, Gesellschafts- oder Bestellungsebene nicht vervielfacht. Zwingende Haftung, Erfüllungsansprüche und gesetzliche Rechte bleiben im dort genannten Umfang vorbehalten.
8. Vertragsende und Daten
Vor Deaktivierung werden laufende Aufträge, nicht abgestimmte Transaktionen, Zertifikate und Exporte geklärt. Der Kunde widerruft nicht mehr benötigte Berechtigungen. Acunomic stellt die nach AGB und DPA geschuldeten Daten und Arbeitsergebnisse bereit; zusätzliche Migration oder Transformation bedarf einer Vereinbarung. Die Löschung und Restaufbewahrung richten sich nach DPA, AGB und zwingendem Recht.
Änderungsvermerk
Version 1.2: eigenständige Banking-Hub-Abgrenzung; keine Bank- oder Zahlungsfreigabe; klare Kundenkontrollen, Zugangsverantwortung, Bankabhängigkeit, Datenflüsse und gemeinsame Haftungsobergrenze.
Anlage 5: Perk Spend Connector
Version 1.2 | 10. September 2026 | Deutsche Vertragsfassung | Prüfentwurf, noch nicht in Kraft
1. Gegenstand und Plattform
Diese Anlage gilt für den im Angebot bezeichneten Perk Spend Connector zur Übertragung der vereinbarten Reise-, Ausgaben-, Beleg- oder Abrechnungsdaten zwischen Perk und der bezeichneten ERP-Plattform. Perk umfasst dabei die vom Anbieter verwendete aktuelle Produktbezeichnung; frühere Bezeichnungen wie TravelPerk oder Yokoy können in Dokumentation, Konten oder Schnittstellen fortbestehen. Massgebend sind die im Angebot bezeichnete Version, API, Datenrichtung, Gesellschaft und Umgebung.
Acunomic ist weder Betreiberin von Perk noch Partei des Kundenvertrags mit Perk. Perk-Bedingungen, API-Regeln, Kontolimits, Freigaben, Änderungen und Verfügbarkeit von Perk bleiben vorbehalten. Acunomic garantiert keine unveränderte API, keine bestimmte Drittanbieterfunktion und keine allgemeine Kompatibilität ausserhalb des vereinbarten Umfangs.
2. Lizenzmodell und Nutzung
Die App-Anlage und das Angebot bestimmen, ob der Connector als Laufzeitlizenz oder für eine bezeichnete Version dauerhaft lizenziert wird. Eine dauerhafte Lizenz berechtigt nach vollständiger Zahlung zur internen Nutzung, Bereitstellung und zulässigen Änderung dieser Version in den vereinbarten Kundenumgebungen. Sie umfasst keine Wartung, Updates, neue API-Versionen, neue Perk-Funktionen, Hosting oder zusätzliche Umgebungen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Der Kunde darf den Connector für seine bezeichneten Gesellschaften und beauftragte, zur Vertraulichkeit verpflichtete Dienstleister verwenden. Eine Weitergabe, ein Weiterverkauf, ein Betrieb für fremde Kunden oder ein eigener Integrationsdienst für Dritte bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Perk-Marken, Inhalte und Plattformrechte bleiben ihren jeweiligen Inhabern zugeordnet.
3. Konten, Daten und Zuordnung
Der Kunde beschafft und unterhält die erforderlichen Perk-, ERP-, API- und technischen Konten sowie deren Berechtigungen. Er stellt richtige Stammdaten, Kostenstellen, Projekte, Steuerangaben, Benutzer, Gesellschaften und Zuordnungsregeln bereit. Acunomic verarbeitet und überträgt die im Angebot bezeichneten Felder; unbekannte, neue oder nicht dokumentierte Felder sind nicht automatisch enthalten.
Der Kunde prüft Import, Export, Mapping, Duplikate, Währung, Mehrwertsteuer, Belegbezug, Genehmigungsstatus und Verbuchung. Automatische Übertragung ist keine fachliche Freigabe und ersetzt keine Kontrolle vor Zahlung, Buchung oder Abschluss. Fehlerhafte oder unvollständige Quelldaten werden nur im vereinbarten Umfang bereinigt.
4. Änderungen und kundeneigene Anpassungen
Perk- und ERP-Änderungen können Mapping, Authentifizierung, Rate Limits, Webhooks, Felder oder Datenformat beeinflussen. Acunomic beurteilt wesentliche Änderungen im bestellten Supportumfang und bietet erforderliche Anpassungen oder Migrationen gesondert an, sofern sie nicht bereits zugesagt sind.
Erhält der Kunde Quellcode oder Konfiguration zur dauerhaften Nutzung, gelten die App-Anlage und das Angebot für die konkreten Rechte. Kundeneigene Änderungen bleiben dem Kunden zugeordnet; Acunomic haftet nicht für dadurch verursachte Abweichungen ausserhalb des ursächlichen Umfangs. Vorschläge für Verbesserungen begründen keine Pflicht zur Umsetzung und keine Zusage eines Zeitpunkts.
5. Sicherheit und Datenschutz
Der Kunde schützt API-Schlüssel, OAuth-Verbindungen, Zertifikate und privilegierte Benutzer und meldet Missbrauch unverzüglich. Acunomic verwendet technische Zugangsdaten nur zur vereinbarten Leistung. Personendaten, Reiseprofile, Belege, Karten- oder Ausgabendaten werden nach dem Auftragsbearbeitungsvertrag mit tatsächlichen Empfängern, Ländern und Sicherheitsmassnahmen bearbeitet. Der Connector erlaubt keine Nutzung zu allgemeinem Modelltraining oder fremden Zwecken.
Der Kunde bleibt für seine Information der Mitarbeitenden, Aufbewahrung, Genehmigungen, Reisekostenregeln und gesetzlichen Meldungen verantwortlich. Perk- oder ERP-Anbieter sind nicht allein aufgrund einer Plattformbeziehung Acunomics Unterauftragsbearbeiter; die tatsächliche Rolle wird im DPA dokumentiert.
6. Support und Vertragsende
Supportfenster, Reaktionszeiten, unterstützte Versionen, Wartung, Testzugang und Servicegutschriften gelten nur nach dem bestellten Serviceblatt. Ein kostenloses Upgrade auf jede künftige Perk- oder ERP-Version wird nicht zugesagt. Bei Vertragsende widerruft der Kunde Zugänge und stimmt offene Übertragungen, Exporte, Rückgabe und Löschung ab. AGB, DPA und zwingende Daten- und Wechselrechte bleiben vorbehalten.
7. Haftung
Für Schadenersatz gilt die feste gemeinsame Gesamthaftungsobergrenze von CHF 100'000 nach AGB Ziffer 13. Sie wird durch mehrere Perk-Konten, Gesellschaften, API-Aufrufe, Datenflüsse oder Verlängerungen nicht vervielfacht. Zwingende Haftung, Rückzahlung nicht verdienter Vorauszahlungen, Erfüllung und ausdrücklich vereinbarte Preisgutschriften werden nach AGB behandelt.
Änderungsvermerk
Version 1.2: eigene Perk-Connector-Anlage; aktuelle und frühere Produktbezeichnungen abgegrenzt; keine Zusage für Drittanbieter-APIs; Lizenz-, Mapping-, Sicherheits-, Datenschutz-, Wartungs- und Haftungsregeln konkretisiert.