Version 1.4 | 11. Oktober 2026 | Deutsche Vertragsfassung | Prüfentwurf, noch nicht in Kraft
1. Verantwortliche Stelle
Acunomic GmbH, Leutschenbachstrasse 95, 8050 Zürich, Schweiz, UID CHE-274.507.729. Datenschutzanliegen können schriftlich an diese Adresse oder über die Kontaktseite gerichtet werden. Diese Fassung dient der Prüfung; die tatsächlichen Empfänger, Länder und Aufbewahrungszeiten sind vor dem öffentlichen Marktstart zu vervollständigen.
2. Geltungsbereich
Diese Erklärung betrifft die Website und eigene Vertragsverwaltung. Kundendaten, die Acunomic im Auftrag bearbeitet, werden im Auftragsbearbeitungsvertrag geregelt. Die konkrete Tätigkeit bestimmt die Rolle; Support- oder Telemetriedaten werden nicht automatisch aus der Auftragsbearbeitung ausgeschlossen.
3. Daten und Zwecke
Beim Abruf können zur technischen Bereitstellung und Absicherung IP-Adresse, Zeitpunkt, abgerufene Adresse, Browserinformationen und technische Protokolle anfallen. Bei einer Anfrage werden eingegebene Kontakt-, Unternehmens- und Inhaltsdaten zur Bearbeitung des Anliegens verwendet. Bei Vertragsabschluss kommen erforderliche Geschäfts-, Abrechnungs- und Kommunikationsdaten hinzu. Besondere Unterlagen sind erst über einen abgestimmten Kanal zu senden.
Im Kundenbereich werden zusätzlich das Konto, Name und Unternehmen der angemeldeten Person, die Annahme der Nutzungsbedingungen für den Kundenbereich mit Fassung und Zeitpunkt sowie die Abrufe der Detailansichten mit Zeitpunkt bearbeitet. Zweck ist der Schutz der vertraulichen Inhalte und die Aufklärung von Missbrauch; Name, Unternehmen und Datum erscheinen dazu als Wasserzeichen in diesen Ansichten. Die Abrufprotokolle werden nach zwölf Monaten gelöscht, der Nachweis der Annahme so lange, wie Ansprüche daraus geltend gemacht werden können. Grundlage ist das überwiegende Interesse von Acunomic (Art. 31 Abs. 1 DSG) beziehungsweise das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Stellt Acunomic im Kundenbereich ACURATE bereit, das Evaluationsverfahren von Acunomic, werden zusätzlich die Angaben bearbeitet, die das Unternehmen dort zu seiner ERP-Evaluation erfasst: Unternehmensprofil, Ziele, Anforderungen, Gewichtungen, Termine, die Verantwortlichen je Schritt sowie Name und E-Mail-Adresse der Kontaktperson für die Anbieter, gegebenenfalls auch ein hochgeladenes Office-Design. Zweck ist die Erstellung der Evaluationsunterlagen und die Begleitung der Evaluation; Grundlage ist die Vertragsbeziehung mit dem Unternehmen beziehungsweise deren Anbahnung.
Massgeblich sind das DSG und, soweit anwendbar, die DSGVO. Bei anwendbarer DSGVO kommen je konkreter Bearbeitung vorvertragliche beziehungsweise vertragliche Erforderlichkeit, gesetzliche Pflichten, nach Interessenabwägung berechtigte Interessen an sicherem Betrieb oder eine freiwillige Einwilligung in Betracht. Eine pauschale Einwilligung durch Website-Besuch wird nicht angenommen.
4. Empfänger und Ausland
Hosting, Plattform, Kommunikations- und Sicherheitsdienste können notwendige Daten erhalten. Für die Prüfumgebungen werden unterschiedliche Betriebsmodelle verwendet: selbst gehostetes Odoo Community und Odoo.sh Enterprise. Die tatsächlichen juristischen Dienstleister, Infrastrukturorte, Fernzugriffe, Unterauftragnehmer und Transfergrundlagen müssen anhand der Betreiberverträge und laufenden Konfiguration geprüft und vor dem Marktstart konkret veröffentlicht werden. Diese Fassung behauptet weder ausschliesslich Schweizer Speicherung noch das Fehlen weiterer Empfänger.
5. Cookies und optionale Dienste
Es gelten die Cookie-Hinweise. Statistik, Marketing, Newsletter und externe Einbettungen dürfen erst entsprechend einer geprüften Rechtsgrundlage und gegebenenfalls vorgängiger Einwilligung aktiviert werden. Ein Bot-Schutz wie Turnstile darf nur mit transparenter Information über den tatsächlich eingesetzten Anbieter, Zweck und Datenfluss betrieben werden. Die Installation eines Moduls allein belegt keinen aktiven Dienst.
6. Dauer
Daten werden nur solange für den jeweiligen Zweck oder gesetzliche Pflichten erforderlich aufbewahrt und danach gelöscht oder anonymisiert. Konkrete Protokollfristen, Anfragefristen, Sicherungsrotation und gesetzliche Abrechnungsaufbewahrung müssen vor dem Marktstart im Betriebsverzeichnis festgelegt und in diese Erklärung übernommen werden. Eine unbegrenzte Speicherung sämtlicher Anfragen wird nicht vorgesehen.
Eine ACURATE-Evaluation im Kundenbereich bleibt nach Ablauf der vereinbarten Dauer 90 Tage lang lesbar und herunterladbar. 30 Tage vor der Löschung erhalten die Benutzer des Unternehmens im Kundenbereich eine E-Mail. Danach werden die Evaluation, ihre Angaben, das hochgeladene Office-Design und die Nachrichten dazu gelöscht, frühestens 30 Tage nach dieser E-Mail. Verlängert Acunomic die Evaluation, beginnt die Frist neu. Vermerke dazu in der Kundenverwaltung von Acunomic folgen deren Aufbewahrung.
7. Rechte
Nach anwendbarem Recht bestehen insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenherausgabe oder Übertragung und Widerspruch. Einwilligungen können für die Zukunft widerrufen werden. Identität kann in erforderlichem Umfang geprüft werden. Zwingende Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten. Beschwerden sind beim EDÖB oder einer nach DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde möglich.
8. Sicherheit und Änderungen
Es werden dem Risiko angemessene Schutzmassnahmen vorgesehen; keine Übertragung wird als absolut sicher bezeichnet. Wesentliche Änderungen werden mit neuem Versionsdatum veröffentlicht. Rechtsgrundlagen und Rechte werden nicht rückwirkend durch Veröffentlichung verändert.
Änderungsvermerk
Version 1.4: ACURATE im Kundenbereich: die bearbeiteten Angaben und ihre Löschung 90 Tage nach Ablauf der Evaluation, angekündigt 30 Tage vorher.
Version 1.3: Bearbeitungen im Kundenbereich (Annahme der Nutzungsbedingungen, Abrufprotokolle, Wasserzeichen).
Vor Freigabe zu vervollständigen
Direkter Datenschutzkontakt; tatsächliche Empfängerliste und Länder; konkrete Aufbewahrungsfristen; Cookie- und Netzwerkinventar; aktive Spamabwehr, Statistik und Einbettungen; erforderliche Vertretung oder Datenschutzbeauftragte. Diese Prüffassung ist keine Behauptung, dass die Betriebsprüfung bereits abgeschlossen ist.